Famulatur im Fachbereich Gesundheit des Landkreises mit Förderung
Wer sich für ein Medizinstudium interessiert oder bereits dabei ist, denkt vermutlich nicht sofort an das Gesundheitsamt. Aber gerade hier ist das Aufgabengebiet vielfältig und Mediziner*innen sind gesucht.
Während der Coronapandemie wurde monatelang über die deutschen Gesundheitsämter berichtet, spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde jedem klar: „Im Gesundheitsamt findet nicht nur die Schuleingangsuntersuchung statt“. Da Infektionserkrankungen potentielle Auslöser von Gefahrenlagen sein können, muss es eine Bereitschaft und ein Krisenmanagement geben, um Gefährdungen für die Bevölkerung unverzüglich abzuwenden, z. B. durch Kontaktnachverfolgung und Monitoring für meldepflichtige Krankheiten. Neben dem Gesundheitsschutz sind es auch die vielen präventiven Ansätze, die in der Bevölkerungsmedizin umgesetzt werden.
Bei einer Famulatur ist es möglich das vielfältige und spannendes Aufgabenspektrum des „Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ (ÖGD) ganz praxisnah kennenzulernen. Schuleingangsuntersuchungen, Seiteneinsteigeruntersuchungen von zugezogenen Kindern und Jugendlichen, Untersuchungen im Rahmen sozialrechtlicher Begutachtungen, Infektionserkrankungen, Wasserhygiene, Betreuungsbehörde, Gesundheitsberichterstattung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Selbsthilfekontaktstelle, Gesundheitsförderung und Prävention und die Arbeit mit schwerbehinderten oder psychisch erkrankten Menschen fallen in den Zuständigkeitsbereich des ÖGD. Die große Bandbreite bietet die Möglichkeit verschiedenste Arbeitsbereiche kennenzulernen. Die Arbeit im multidisziplinären Team lebt von vielen Kompetenzen und Erfahrungen, die die Mitarbeitenden einbringen.
Während dieser Famulatur wird es bestimmt nicht langweilig und die Famulatur wird finanziell gefördert:
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt Studierende der Humanmedizin an einer deutschen Universität mit 595€ im Monat, wenn sie eine Famulatur in einem hessischen Gesundheitsamt absolvieren. Der Antrag auf Förderung muss vor Aufnahme der Tätigkeit als Famula oder Famulus gemeinsam mit der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung (mit Zeitraum der beantragten Famulatur), der Kopie des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und der Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Famulaturzeit eingehen. Der Förderbetrag wird nach Famulaturabschluss überwiesen, sobald die Studierenden die Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung der Famulatur bei der KVH einreichen.
Bestätigung:
